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Deliktbezogene Tataufarbeitung


Einzeltraining für straffällig gewordene männliche Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene mit hoher Gewaltbereitschaft

Ilustração - Homem na prisão

Diese Trainings-Maßnahme eignet sich für Häftlinge, Bewährungsbrecher, Intensiv- und Schwellentäter, insbesondere im Zeitraum zwischen Freiheit und Haft.

Ziel der deliktbezogenen Tataufarbeitung ist es, über die persönliche Auseinandersetzung mit der Straftat das Rückfallrisiko zu reduzieren. Es zeigt sich in der Praxis immer wieder, wie sinnvoll eine frühzeitige und professionelle Begleitung dieser Personengruppe ist. Daher befürworten viele Jugend- und Haftrichter sowie Staatsanwälte und Rechtsanwälte die deliktbezogene Tataufarbeitung während des Strafverfahrens und parallel zur Untersuchungs- oder Strafhaft, insbesondere in Fällen von Gewalt- oder Körperverletzungsdelikten.

Im Training erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, sich mit den Motiven seiner Tat und den biographischen und soziokulturellen Hintergründen auseinanderzusetzen. So soll für ihn erkenn- und verstehbar werden, welche Defizite er mit seiner Gewaltbereitschaft kompensieren wollte. Daraus soll sich die Möglichkeit ergeben, alternative Konfliktlösungsstrategien aufzuzeigen und zu trainieren, um zukünftig die Gewaltbereitschaft zu hemmen. Über die Anerkennung der persönlichen Anteile und die Einsicht, dass Gewaltbereitschaft das Erreichen von wertvollen Zielen verhindert, werden Werthaltungen und Denkmuster reflektiert.

Die deliktbezogene Tataufarbeitung kann direkt vor Ort (z.B. JVA) durchgeführt werden. In Kombination mit dem Anti-Aggressivitäts-Training (AAT®) kann die Maßnahme auch in Kleingruppen durchgeführt werden.

Konzeptionelle Beschreibung des Trainings-Angebotes in pdf:
Deliktbezogene Tataufarbeitung im Kontext der Straßen- und Jugendgewalt im Strafverfahren, während der Untersuchungs- oder Strafhaft, zur Minderung des Deliktrückfallrisikos (DbTa)